EBM-Führer-Ausbildung
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Erdbaumaschinen Personen nur beauftragen, die
· mindestens 18 Jahre alt und geeignet und
· für diese Tätigkeit ausgebildet sind und
· welche ihre Befähigung nachgewiesen haben. (DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12)
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Erdbaumaschinen sind nach dem Erlangen des Erdbaumaschinenscheines Mitarbeiter vor Beschäftigungsbeginn in einer zweiten nachgelagerten betrieblichen Ausbildungsstufe an ihrer(n) Erdbaumaschine(n) einzuweisen, bevor der Fahrauftrag erteilt wird. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren!
Der aufgrund der Ausbildung erworbene Befähigungsnachweis ist ohne Einschränkung allgemein gültig für alle Erdbaumaschinen (z. B. Radlader, Hydraulikbagger, Seilbagger, Planiergeräte, Dozer, Muldenkipper etc.).
Kurse können je nach Anforderung als betriebliche Inhouse-Schulung, als Gruppenschulung in unseren Räumlichkeiten, oder als Einzel- bzw. Kleinstgruppenunterricht (max.3 Personen) durchgeführt und an die vorhandenen technischen und praktischen Vorkenntnisse der Prüflinge angepasst werden.
Insbesondere in der Kleinstgruppe sind individuelle Terminabsprachen und Unterrichtsinhalte abstimmbar (z. B. mehrmals nach Feierabend bei Schichtdienst oder am Wochenende)!
Stoff- und Ausbildungsplan
Block 1: Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, BetrSichV, Maschinenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere BGV A1), Haftung/Regreßpflicht, BGB, StGB, Unerlaubte Handlungen, Persönliche Schutzausrüstungen
Block 2: Technische Grundlagen: Gerätegarten, Hauptbauteile, Anbaugeräte, Wiederkehrende Prüfungen, Tägliche Einsatzprüfung/Abfahrkontrolle, Mängelerkennung und –beseitigung, Antriebsarten, Gefahren, Physikalische Schwerpunktlage (leeres/beladenes Fahrzeug), Physikalische Kräfte, Physikalische Standsicherheitsfläche
Block 3: Korrektes Verhalten beim Betrieb: Laden/Fahren/Lasten aufnehmen/ transportieren/absetzen, Korrektes Abstellen und Verlassen des Gerätes
Block 4: Unfallbeispiele aus der Praxis mit anschließender Diskussion und Erläuterung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Block 5: Gerätespezifischer Teil
Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb - Einsatz und Prüfung von Lastaufnahme und Anschlagmitteln (Formschlüssige/kraftschlüssige Lastaufnahme, Traversen, Greifer, Zangen, Magnete), Anschlagarten (Hängegang, Schnürung, Umschlingen, Einhaken), Belastung von Anschlagmitteln (Neigungswinkel, Mehrstranggehänge, Belastungstabellen, scharfe Kanten), Beurteilung der Ablegereife von Anschlagmitteln, Arbeiten an/nahe elektrischen Leitungen, Zusammenarbeit mit Anschläger und Einweiser, Zeichengebung
Block 6: Abschlussprüfung mit anschließender Erteilung der Befähigungsnachweise